Reisevorbereitungen Freiwilligenarbeit Kenia
Für die Einreise nach Kenia benötigen Sie ein Visum, einige Impfungen und eine auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung.
Vor Ort steht Ihnen ein Studentsgoabroad.com Mitarbeiter mit Rat und Tat zur Seite. Er wird auch gemeinsam mit Ihnen das Visum beantragen. Die folgenden Informationen dienen nur als Übersicht vor Ihrer Anmeldung.
Visum Freiwilligenarbeit Kenia
Für Ihr Visumsbeantragung haben Sie zwei Möglichkeiten, entweder lassen Sie sich ein Visum bei der Einreise erteilen oder Sie beantragen ein Visum vor Ihrer Abreise in Deutschland.
Visumsbeantragung in Deutschland - stellen Sie einen Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin. Dazu sind die folgenden Unterlagen notwendig:
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag 213.198.57.244/fileadmin/user_upload/app_forms/Visa_Application_Form_2009.pdf
- Reisepass (noch mindestens 6 Monate gültig)
- Ein Passfoto
- Ein frankierter Rückumschlag für die Rücksendung Ihres Passes
- Beleg über die Entrichtung der Visagebühr von € 20,-
Hier gibt es dazu weitere Informationen: 213.198.57.244/Konsulat-Visa-Paesse-etc.7.0.html
Weiterhin können Sie mit den oben genannten Unterlagen auch direkt am Flughafen bei der Einreise ein Visum beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden wird die Visumsbeantragung in Deutschland empfohlen.
Das Visum ist für 12 Wochen gültig und kann vor Ort einmalig um weitere 12 Wochen verlängert werden. Für die Visumsverlängerung wird erneut ein Betrag von € 20,- fällig.
Achtung: Bedenken Sie, dass es in Kenia gängig ist mit US Dollar zu bezahlen. Andere Währungen wurden in Vergangenheit nicht immer angenommen.
Adressen kenianischer Vertretungen
- Botschaft der Republik Kenia
Markgrafenstraße 63
10969 Berlin
Telefon: 030-25 92 66 0
Fax: 030-25 92 66 50
Öffnungszeiten Mo. - Fr. 09.00 - 13.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
E-Mail: office@embassy-of-kenya.de
E-Mail: office@kenyaembassyberlin.de
Website: www.kenyaembassyberlin.de
- Honorarkonsul der Republik Kenia
Leiter/ Leiterin: Herr Dr. Jens Peter Breitengroß
Rathausstraße 6
20095 Hamburg
Telefon: 040-30 30 42 29
Fax: 040-30 30 43 33
Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr
E-Mail: breitengross@joshansen.de
Impfungen Kenia
Für Ihren Freiwilligenaufenthalt in Kenia werden zum einen die Standardimpfungen empfohlen. Dazu gehören: Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern/Röteln (MMR) und der jeweils aktuelle Influenzaschutz. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen. Generell ist einer Impfung gegen Gelbfieber anzuraten.
In Kenia ist Malaria weit verbreitet, insbesondere die aggressive Variante der Malaria tropica. Dementsprechende Medikamente dürfen in keiner Reiseapotheke fehlen.
Es besteht auch die Gefahr der Ansteckung an Durchfallerkrankungen und Cholera. Weitere Infektionskrankheiten sind das Dengue Fieber (Infektion durch Mückenstich), Schistosomiasis (Infektion durch Baden in Süßwasser), Polio oder Kinderlähmung (Unhygienische Zustände oder Tröpfcheninfektion).
Sie sollten in Kenia stets darauf achten kein verunreinigtes Wasser zu trinken, also nur Flaschenwasser oder abgekochtes Wasser. Waschen Sie Nahrungsmittel, die Sie zu sich nehmen stets gründlich und nutzen Sie dazu nur abgekochtes Wasser oder Flaschenwasser. Waschen Sie häufig Ihre Hände, insbesondere nach dem Toilettengang.
Vor Ihrem Reiseantritt sollten Sie unbedingt einen Tropenarzt aufsuchen und sich über die notwendigen Impfungen informieren. Dort können Sie auch Ihre Reiseapotheke zusammenstellen. Bedenken Sie, dass einige Impfungen erst nach 3 Teilimpfungen 100% aktiv sind. Planen Sie genügend Zeit dafür ein.
Informationen des auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Kenia/Sicherheitshinweise.html
Auslandskrankenversicherung Kenia
Vor dem Antritt Ihrer Freiwilligenarbeit ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung anzuraten. Neben der Übernahme der Behandlungskosten sollten Sie auch speziell darauf achten, dass Ihre Auslandsversicherung die Kosten für den Rücktransport im Krankheitsfall übernimmt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt ebenfalls den Abschluss einer deutschen oder internationalen Flugrettungsversicherung sowie für eine Mitgliedschaft bei AMREF („Flying Doctors“).






