Visum
Zum 01. Juli 2005 wurden die Einreisebestimmungen nach Südafrika geändert. Momentan brauchen Sie kein offiziell vom Konsulat/Botschaft ausgestelltes Visum. Sie bekommen am Flughafen eine Besuchergenehmigung, mit dem Vermerk "authorised to work on a visitor's permit in terms of section 11(2).
Diese work permit gilt u.a. für Praktikanten, sofern das Praktikum einen Zeitraum von 6 Monaten nicht überschreitet und kann auf der Seite der Südafrikanischen Botschaft hier nachgelesen werden.
An der Passkontrolle am Flughafen wird Ihnen also ein Visum für 90 Tage ausgestellt. Sollte die Länge Ihres Praktikums über diesen Zeitraum hinausgehen, können Sie eine einmalige Verlängerung des Visums beantragen. Bei der Verlängerung handelt es sich um weitere 90 Tage. Damit ist die Dauer eines Praktikums auf maximal 180 Tage beschränkt. Den Antrag auf eine Visumsverlängerung müssen Sie spätestens 30 Tage vor Ablauf Ihres ersten Visums beim "Department of Home Affairs" einreichen.
Folgende Unterlagen müssen vorliegen, um eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten:
- Gültiger Reisepass (bis 30 Tage nach Rückkehr nach Deutschland)+ copy
- Praktikumsvertrag (Internship agreement)
- Gültiges Rückflugticket (im Original) + copy
- Proof of funds (Kontoauszug, der mind. 1.500-2000 Euro nachweist)
- evtl. Brief der Eltern, der monatliche finanzielle Unterstützung zusichert
- Letter of Motivation ( Begründung für die Verlängerung - Dauer des Praktikums)
- Gebühr in Höhe von 425,00 Rand
- Letter of Good Cause (nur bei verspäteter Beantragung, Begründung für eben diese)
- Antragsformular BI 1739
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an die Südafrikanische Botschaft in Berlin wenden:
Consular Section
Embassy of the Republic of South Africa
Tiergartenstr. 18
10785 Berlin
Tel.: 030 22073 0
Fax: 030 22073 202
Email: konsular(at)suedafrika.org









